Gaststättengewerbe Erlass von Anordnungen (nachträglich)
Volltext
Wenn Sie eine Gaststätte betreiben, kann die zuständige Behörde jederzeit Anordnungen erlassen, soweit dies zum Schutz der Gäste oder der im Betrieb Beschäftigten oder gegen Gefahren für Leben und Gesundheit erforderlich ist.
Erforderliche Unterlagen
Es sind ggf. Unterlagen erforderlich. Wenden Sie sich an die zuständige Behörde.
Kosten
Es werden ggf. Kosten erhoben. Wenden Sie sich an die zuständige Behörde.