Gewerbe überwachungsbedürftig

Volltext

Bestimmte Gewerbe wurden vom Gesetzgeber als überwachungsbedürftig eingestuft.

Überwachungsbedürftige Gewerbe sind:

  • An- und Verkauf von hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computern, optischen Erzeugnissen, Fotoapparaten, Videokameras, Teppichen,
  • Pelz- und Lederbekleidung,
  • Kraftfahrzeugen und Fahrrädern,
  • Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen,
  • Edelsteinen, Perlen und Schmuck,
  • Altmetallen,
  • durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe,
  • Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten (Auskunfteien, Detekteien),Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften,
  • Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften,
  • Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste,
  • Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge

Erforderliche Unterlagen

  • Führungszeugnis (Beleg-Art 0, zur Vorlage bei Behörden),
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Beleg-Art 9, zur Vorlage bei Behörden).

Rechtsgrundlage(n)