Geburtsurkunde für Geburten auf Seeschiffen beantragen

Wenn ein Kind während einer Reise auf einem deutschen Seeschiff geboren wird, beurkundet das Standesamt I in Berlin die Geburt in seinem Geburtenregister. Der Schiffsführer oder die Schiffsführerin nimmt eine Niederschrift auf und leitet sie an das Standesamt I in Berlin weiter.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 05.10.2020
Fachlich freigegeben durch:

Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Abteilung I - Staats- und Verwaltungsrecht