Geburtsurkunde für im Ausland geborene Kinder beantragen

Wenn Sie einen Nachweis über die Geburt aus den ehemaligen deutschen Gebieten oder aus den Konsular- und Kolonialregistern benötigen, können Sie eine Geburtsurkunde beantragen. Dies erhalten Sie bei dem Standesamt I in Berlin.

Volltext

Mit einer Geburtsurkunde können Sie die Geburt eines Menschen nachweisen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage eines vorhandenen Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Wenn der Geburtsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt, kann die Geburt beim Standesamt I in Berlin eingetragen sein.

Verfahrensablauf

  • Grundsätzlich kann eine Urkunde auch in analoger Form beantragt werden, jedoch wird aus Gründen der Beschleunigung des Bearbeitungsprozesses dringend zur Verwendung des Online-Antrages geraten.
  • Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen. Dazu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.
  • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die deutsche Auslandsvertretung.

Wenn Sie bisher noch keinen Wohnsitz in Deutschland hatten, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

Voraussetzungen

Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

  • Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
    • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
    • der Ehegatte oder die Ehegattin oder Lebenspartner / Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
    • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse
  • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:

  • bei Beantragung durch eine vertretende Person:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
    • deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie)
    • und den Personalausweis oder Reisepass der vertretenden Person
  • bestimmte Personen müssen zusätzlich ein rechtliches oder ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

Frist

keine

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

  • Formulare: nein
  • Online-Dienst vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Hinweise (Besonderheiten)

keine

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 05.10.2020
Fachlich freigegeben durch:

Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport Berlin, Abteilung 1 - Staats- und Verwaltungsrecht