Bekanntmachung zur Auslegung Entwurf eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe) 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung
Einheitsgemeinde Biederitz, den 01. 03. 2024
Auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) und deren Überführung in nationales Recht (§§ 47 a-f BImSchG) sind in Sachsen-Anhalt die Städte und Gemeinden sowohl für die Lärmkartierung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Kfz/Jahr (DTV 8.200 Kfz/Tag) als auch die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Ausgehend vom Zeitpunkt der erstmaligen Erstellung und regelmäßigen Fortschreibung der Lärmkarten in einem 5-jährigen Turnus handelt es sich vorliegend um die 4. Stufe (4. Runde).
Für die innerhalb des Hoheitsbereichs der Gemeinde Biederitz befindlichen Hauptverkehrsstraßen, die ein entsprechendes Verkehrsaufkommen aufweisen, wurden nach neu vorgegebenen Berechnungsvorschriften strategische Lärmkarten ausgefertigt.
Dies sind folgende Hauptverkehrsstraßen Gemeinde Biederitz: B 184 und Knoten B184/ B1 und B1 Ortsteile Gerwisch, Heyrothsberge, Gübs, Königsborn. In der Gemeinderatssitzung am 23.03.2023 hat der Gemeinde-rat Biederitz die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes auf Grundlage der Richtlinie 2002/49 EG (Umgebungs-lärmrichtlinie) beschlossen.
Der entsprechende Ergebnisbericht Umgebungslärmkartierung Stufe 4 an Hauptverkehrsstraßen in Sachsen-Anhalt lag in der Gemeinde Biederitz vom 09.10.2023 bis einschließlich 10.11.2023 öffentlich aus. Nach Prüfung der eingereichten Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Beteiligung sowie Anhörung der Ortschaftsräte wurde der Entwurf erarbeitet.
Der Lärmaktionsplan soll Aussagen zu kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen Maßnahmen beinhalten.
Es sollen folgende Festlegungen festgesetzt werden:
Kurz- und mittelfristige Maßnahmen:
Maßnahmen an der Fahrbahn / Minderung der Fahrbahngeräusche (Änderung Fahrbahnbelag)
Bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung
Flächennutzungsplan / Bauleitplanung
Veränderung der verkehrsrechtlichen Gegebenheiten (z.B. Beschilderung)
Verringerung der Fahrgeschwindigkeit in den Nachtstunden
Ausweisung ruhiger Gebiete innerhalb des Gemeindegebietes (bestehende Park- und Grünanlagen)
Langfristige Maßnahme:
Beurteilung der geplanten Ortsumgehung B184 n im Bereich der Ortsteile Heyrothsberge, Königsborn und (Klein) Gübs.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes mit seinen Anlagen ist zu jedermanns Einsicht in der Zeit
vom 01.03.2024 bis einschließlich 22.03.2024
im Verwaltungsamt der Gemeinde Biederitz, Magdeburger Straße 38, 39175 Biederitz, OT Biederitz, Amt 2 Bau- und Ordnungsamt, 2. Obergeschoss während folgender Dienstzeiten:
Montag: von 07.00 Uhr bis 15.00 Uhr | Dienstag: von 07.00 Uhr bis 16.30 Uhr |
Donnerstag: von 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr | Freitag: von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung |
einsehbar.
Weiterhin werden die Unterlagen zum Entwurf für die Dauer der Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde Biederitz Bauen und Wirtschaft –Lärmaktionsplan eingestellt.
Während der Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit Stellungnahmen abzugeben.
Die Stellungnahme kann per E-Mail an: kmecke@gemeinde-biederitz.de übersendet werden.
gez. Gericke
Bürgermeister
Downloads
- PDF-Datei: 285 kB
- PDF-Datei: 616 kB
- PDF-Datei: 1.9 MB