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Amtsblatt - Bekanntmachung der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe)

Einheitsgemeinde Biederitz, den 09. 10. 2023
Auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) und deren Überführung in nationales Recht (§§ 47 a-f BImSchG) sind in Sachsen-Anhalt die Städte und Gemeinden sowohl für die Lärmkartierung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Kfz/Jahr (DTV 8.200 Kfz/Tag) als auch die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Ausgehend vom Zeitpunkt der erstmaligen Erstellung und regelmäßigen Fortschreibung der Lärmkarten in einem 5jährigen Turnus handelt es sich vorliegend um die 4. Stufe (4. Runde). 

Für die innerhalb des Hoheitsbereichs der Gemeinde Biederitz befindlichen Hauptverkehrsstraßen, die ein entsprechendes Verkehrsaufkommen aufweisen, wurden nach neu vorgegebenen Berechnungsvorschriften strategische Lärmkarten ausgefertigt.

Dies sind folgende Hauptverkehrsstraßen Gemeinde Biederitz: B 184 und Knoten B184/ B1 und B1 Ortsteile Gerwisch, Heyrothsberge, Gübs, Königsborn.

Der entsprechende Ergebnisbericht Umgebungslärmkartierung Stufe 4 an Hauptverkehrsstraßen in Sachsen-Anhalt liegt in der Gemeinde Biederitz

vom 09.10.2023 bis einschließlich 10.11.2023

im Verwaltungsamt der Gemeinde Biederitz, Magdeburger Straße 38, 39175 Biederitz, OT Biederitz, Amt 2 Bau- und Ordnungsamt, 2. Obergeschoss während folgender Dienstzeiten:

 

Montag: von 07.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Dienstag: von 07.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Donnerstag: von 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag: von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung öffentlich aus

 

Weiterhin ist er auf der Internetseite der Gemeinde Biederitz unter Bauen und Wirtschaft – Lärmaktionsplanung einsehbar.

Der Ergebnisbericht ist außerdem auf der Internetseite des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt einzusehen. Es ergeht der Hinweis, dass aufgrund der geänderten Berechnungsvorschriften der Vergleich mit Ergebnissen der vorhergehenden Stufen nicht gegeben ist.

Auf die Ergebnisse der strategischen Lärmkarten aufbauend erfolgt die Ausfertigung einer Entwurfsfassung für einen Lärmaktionsplan. Das Ziel der Planung ist es, die Lärmsituation in der Gemeinde Biederitz zu ermitteln und zu beurteilen sowie gegebenenfalls Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung beziehungsweise Vorkehrungen zum Schutz identifizierter ruhiger Gebiete zu prüfen und festzulegen. 

Sie haben fortan die Möglichkeit bei der Gemeinde Biederitz, Magdeburger Straße 38 in 39175 Biederitz oder per E-Mail an info@gemeinde-biederitz.de bis zum 10.11.2023 Stellung zu den Lärmkartierungsergebnissen zu nehmen sowie Hinweise und Anregungen zur Lärmaktionsplanung zu geben. Die Mitteilungen werden ausgewertet und bei der Planentwurfserstellung mit einbezogen. 

Im Rahmen einer 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten Sie wiederum die Gelegenheit sich zum ausgefertigten Entwurf des Lärmaktionsplanes zu äußern. Die Termine der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung werden in einer gesonderten Bekanntmachung mitgeteilt.

 

gez. Gericke

Bürgermeister



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