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Öffentlichkeitsbeteiligung an der Lärmaktionsplanung

Allgemeine Information

Für die Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen sind in Sachsen-Anhalt die Städte und Gemeinden zuständig. Ziel der Lärmkartierung ist es, die Belastung durch Umgebungslärm zu ermitteln, darzustellen und die Öffentlichkeit zu informieren. Die Ergebnisse der Lärmkartierung dienen als Grundlage der sich hieran anschließenden Lärmaktionsplanung. Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) muss jede zur Lärmkartierung verpflichtete Stadt/Gemeinde auch einen Lärmaktionsplan erstellen.

Auf Grundlage eines am 23.08.2021 unterzeichneten Rahmenvertrages zwischen dem Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt (SGSA) und dem LAU wurde den lärmkartierungspflichtigen Städten und Gemeinden (ausgenommen sind die beiden Ballungsräume Magdeburg und Halle) die Möglichkeit eröffnet sich an einer landesweiten zentralen Vergabe der EU-Lärmkartierung zu beteiligen. Die zentrale Vergabe der Leistung an einen Auftragnehmer erfolgte sowohl aus organisatorischen als auch  finanziellen Erwägungen. Nahezu alle der 106 lärmkartierungspflichtigen Städte und Gemeinden haben sich der zentralen Lärmkartierung angeschlossen. Am 16.12.2021 erfolgte die Bekanntmachung der EU-weiten Ausschreibung der Leistung „Lärmkartierung Hauptverkehrsstraßen Sachsen-Anhalt 2022“ in einem offenen Verfahren. Nach Prüfung und Beurteilung der eingegangenen Angebote erfolgte am 07.03.2022 die Zuschlagserteilung an die Möhler + Partner Ingenieure AG, Berlin. Ende September 2022 wurden den beteiligten Städten und Gemeinden die Ergebnisse der Lärmkartierung – bestehend aus Methodikbericht, Statistikbericht und Präsentationsvorlage für eine Informationsveranstaltung – zur Verfügung gestellt. Die erforderlichen Informationen aus den Lärmkarten Sachsen-Anhalt sind bis zum 30.10.2022 dem Umweltbundesamt in digitaler Form mitzuteilen.

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist zuständig für die Ausarbeitung der Lärmkarten für Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes  mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr. In der aktuellen 4. Stufe hat das EBA allerdings das gesamte Netz der Eisenbahnen des Bundes kartiert. Damit werden in die Kartierung des Schienennetzes neben den etwa 17.000 kartierungspflichtigen Streckenkilometern weitere rund 16.000 Streckenkilometer, die nicht kartierungspflichtig sind, mit erfasst. Die Ergebnisse der 4. Stufe können in einem interaktiven Kartendienst unter dem Link https://geoportal.eisenbahn-bundesamt.de eingesehen werden.

Der Freistaat Sachsen übernimmt die Ausarbeitung von Lärmkarten für den Großflughafen Halle-Leipzig einschließlich der in Sachsen-Anhalt lärmbetroffenen Städte und Gemeinden.

Ergebnisse

Die Ergebnisse der Lärmkartierung Stufe 4 in Sachsen-Anhalt liegen vor und können nachfolgend eingesehen werden.

1. Hauptverkehrsstraßen

2. Haupteisenbahnstrecken

3. Ballungsräume

4. Fluglärm (Großflughafen Halle/ Leipzig)

Dem Umweltbundesamt sind die erforderlichen Informationen aus den Lärmkarten für die Datenberichterstattung an die EU-Kommission übermittelt worden.

Lärmaktionsplanung: an Haupteisenbahnstrecken (Eisenbahnbundesamt)

Lärmaktionsplanung an Hauptverkehrsstrecken (Gemeinde Biederitz)